Bei uns können Sie nicht nur wohnen, bei uns werden Sie Mitglied! Das Wohnen in einer Genossenschaft ist etwas anders, als bei anderen Vermietern. Um eine unserer Wohnungen anmieten zu können, treten Sie unserer Genossenschaft bei. Wir sprechen dann auch nicht von Mietern, sondern von Mitgliedern und nicht von Miete, sondern Nutzungsgebühr. Durch Ihre Mitgliedschaft werden Sie quasi Miteigentümer unserer Genossenschaft.
Das Geschäftsmodell einer Genossenschaft ist basisdemokratisch. Jedes Mitglied hat eine Stimme – egal, wie viele Anteile gezeichnet werden. Mit dieser Stimme können Sie das wichtigste genossenschaftliche Gremium wählen – die Vertreterversammlung. Diese wiederum wählt aus ihren Reihen den Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand bestellt. Der Vorstand ist für den operativen Geschäftsablauf des Unternehmens zuständig und stellt die Mitarbeiter ein, die sich um die Wohnungen und somit auch um die Belange der Mitglieder kümmern – ein Kreislauf, der mit Ihrer Mitgliedschaft beginnt.
Als Mitglied unserer Genossenschaft haben Sie ein Dauernutzungsrecht Ihrer Genossenschaftswohnung. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist bei uns ausgeschlossen. Über eine Mitarbeit in den verschiedenen Gremien können Sie die Geschicke unserer Genossenschaft mitbestimmen.
Darüber hinaus bieten wir unseren Mitgliedern zurzeit zwei Gästewohnungen und drei Veranstaltungsräume zur Anmietung an. So können Sie Ihre Familienfeiern etwas großzügiger planen und bringen auch gleich noch Ihre Gäste unter.
Sollten Sie Ihre Mitgliedschaft irgendwann einmal kündigen, erhalten Sie Ihre Anteile selbstverständlich zurück.
Um bei einem konkreten Wohnungswunsch unserer Genossenschaft beizutreten, zeichnen Sie drei Pflichtanteile zu je 155 Euro. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 50 Euro. Für die Aufnahme benötigen wir von Ihnen:
Kommen Sie nach vorheriger Terminvereinbarung mit Ihren Unterlagen zu einem persönlichen Gespräch in unsere Sprechstunde. Sollte es zur Anmietung einer unserer Wohnungen kommen, werden je nach Wohnungsgröße weitere Anteile fällig. Weitere Informationen können Sie in unserer Satzung nachlesen.